Zweiter Workshop „Rechtliche Aspekte und funktionale Sicherheit in der Autonomik“
Der zweite Teil der Workshopreihe „Rechtliche Aspekte und funktionale Sicherheit in der Autonomik“ beschäftigt sich mit den Themen Datenschutz und Haftungsfragen beim Einsatz autonomer Systeme im öffentlichen und nicht öffentlichen Raum. Denn die Entwicklung neuer, autonomer Systeme wird von vielseitigen Rechtsfragen begleitet, die sowohl Entwicklung, Herstellung als auch Anwendung betreffen. Dabei spielen nationale, zunehmend aber auch europäische und internationale Vorgaben eine entscheidende Rolle. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind nicht zwangsläufig als Innovationshindernis anzusehen, sondern können auch innovationsfördernd gestaltet werden.
Die Workshopreihe widmet sich drei wesentlichen Faktoren, die im Bereich der Autonomik neue Rechtsfragen aufwerfen: der zivilrechtlichen und strafrechtlichen Haftung durch den Einsatz neuer Systeme sowie dem Datenschutz (Herausforderungen durch die Vernetzung autonomer Systeme untereinander und mit der klassischen IT). Individuelle Herausforderungen einzelner Projekte werden von allen angemeldeten Teilnehmern vorab erfragt und in der Diskussion berücksichtigt.
Ein detailiertes Workshopprogramm folgt in Kürze.
Termin: Dienstag, den 27.03.2012


